Zusammenfassung
Der Wegfall der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) zum 1. Januar 2017 (Stand
April 2014)
ist ein bemerkenswerter Einschnitt in der stationären psychiatrischen Krankenhausversorgung.
Die
Psych-PV ist Personalbemessungsinstrumentarium und sollte damit Strukturqualität sichern.
Dieser
Beitrag befasst sich mit der geschichtlichen Einordnung der Psych-PV sowie den möglichen
Auswirkungen, vor allem auf den Pflegedienst, die mit dem Wegfall assoziiert sein
können.